Radio-Bastler e.V. (RBV)
Beitragsordnung - Druckversion

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Beitragsordnung - Vorstand - 22.10.2021

Hier ist die aktuelle Beitragsordnung 03 vom 16.07.2022

    

Beitragsordnung des Radio-Bastler e.V.
(nachfolgend Verein genannt)



§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.


§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.


§ 3 Beiträge
1. Jahresbeitrag = 50€



Beitragsklasse                                              Beitragshöhe


- 01 Vereins – Mitgliedsbeitrag                    100% vom Jahresbeitrag
- 02 Vereins – Mitgliedsbeitrag - ermäßigt    50% vom Jahresbeitrag
- 03 Ehrenmitglieder frei


2. Gründe zur Beitragsermäßigung können sein: Ehrenamtsinhaber, Sozialhilfeempfänger, Azubis, Studenten (18 bis 27 Jahre) und Mitglieder die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) leisten.

3. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

4. Die ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse 02 oder 03 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

6. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich durch Einzugsermächtigung zum 01.04. ab dem des Beitritts folgenden Jahres vom Girokonto abgebucht.

7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge jährlich bis spätestens 31.01. ab dem des Beitritts folgenden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

8. Auf Antrag des Mitgliedes ist auch eine Teilzahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von vierteljährlich ¼ oder halbjährlich 1/2 des Jahresbeitrages möglich.

9. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 10,-- pro Mahnung erhoben.

10. Die Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge erfüllt den Tatbestand von § 4 Absatz 3 der Vereinssatzung.


§ 4 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr wird einmalig bei Beitritt in den Verein in Höhe eines Jahresbeitrages erhoben und innerhalb von 14 Tagen fällig. Mit Begleichung der Aufnahmegebühr abgegolten, ist für das Neumitglied auch der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr der Aufnahme.


§ 5 Vereinskonto

Radio-Bastler e. V.
Saalesparkasse Halle
BLZ: 80053762
Konto Nr.: 1894113361
IBAN: DE03 8005 3762 1894 1133 61
BIC: NOLADE21HAL

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.


§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist in schriftlicher Form (Brief, Email) gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Eingang der Kündigung wird innerhalb 14 Tagen bestätigt. Es erfolgt keine Erstattung des Mitgliedsbeitrages, auch nicht teilweise.


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