Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vereinssatzung
#1
Gründungssatzung von 09.10.2021



Satzung des Radio-Bastler Vereins



§ 1 Name, Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Radio-Bastler“.

2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach
den Zusatz e.V.

3. Der Sitz des Vereins ist 06198 Salzatal, Ölberg 5.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

2. Der Zweck des Vereins ist Bildung durch den Erhalt und den Austausch historischen technischen Wissens und tradierter Handwerkstechniken, sowie die Bewahrung historischer technischer Kulturgegenstände aus den Bereichen Funktechnik, Radio, Fernsehen, Tonaufzeichnung, Datenverarbeitung, Fernmeldetechnik, Zeitmessung, die Anwendung und Pflege der Analog- und Digitaltechnik, sowie weiterer moderner Technologien.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation von Zusammen-künften mit Vorträgen und Schulungen, die Förderung des Austausches von historischen Zeugnissen auf technischem Gebiet, dem Wissensaustausch, der Zugänglichmachung, Gewinnung und Wahrung von Erkenntnissen in den ausschließlich oben genannten Bereichen.
Dazu wird auch ein werbefreies und für alle kostenloses Internetforum www.radio-bastler.de betrieben.

§ 3 Selbstlosigkeit

1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

2. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Mitglieder, die Aufgaben für den Verein übernehmen, können eine Aufwandsentschädigung dafür bekommen. Die Art und den Umfang legt die Mitgliederversammlung fest.

4. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins nicht entsprechen oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch einen gesetzlichen Vertreter zu stellen.

2. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

5. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

6. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten und zur Aufnahme in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahme-gebühr wird durch die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgesetzt.

§ 5 Vorstand

1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer. Es können bis zu zwei Beisitzer gewählt werden.

2. Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Jeder von ihnen vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich einzeln.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 14 Tagen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

3. Die Mitgliederversammlung kann online im Vereinsmitgliederbereich des Forums www.radio-bastler.de, im Rahmen eines Radio-Bastler Treffens oder an einem anderen geeigneten Versammlungsort erfolgen. Der Versammlungsort wird vom Vorstand festgelegt und mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben.

4. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der Stellvertreter. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Falls der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.

5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3⁄4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen,
das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 7 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens

1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gesellschaft der Freunde der Geschichte des Funkwesens (GFGF) e.V., Düsseldorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


   


.pdf   Satzung_09.10.2021_klein.pdf (Größe: 222,37 KB / Downloads: 16)


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste