09.12.2021, 20:06
(08.12.2021, 17:55)Vorstand schrieb: Die Bankverbindung für den RBV ist jetzt in der Beitragsordnung, §5 einzusehen:
Hm, mir wäre es lieber wenn ich eine Einzugsermächtigung erstellen dürfte. Ich kenne mich selber bei jährlichen Beiträgen, wenn die nicht automatisch abgebucht werden vergesse ich das!
Gruß aus Duisburg.... Hotte